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Verletzt der Schuldner eine Pflicht aus dem Schuldverhältnis, so kann der Gläubiger Ersatz des hierdurch entstehenden Schadens verlangen. Dies gilt nicht, wenn der Schuldner die Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat.
Der Begriff der „Pflichtverletzung“ wird in § 280 Abs. 1 genannt und löst im Rahmen eines Schuldverhältnisses nach dieser Vorschrift eine ...
Eine der bedeutendsten Pflichtverletzungen ist die unter Juristen bezeichnete Schlechtleistung. Bei einer Schlechtleistung wird die Leistung durch den Schuldner ...
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Definition: Was ist "Pflichtverletzung"? Nichteinhaltung einer in einem - in der Regel vertraglichen - Schuldverhältnis bestehenden Pflicht durch den Schuldner.
Verletzt der Schuldner eine Pflicht aus dem Schuldverhältnis, so kann der Gläubiger nach. § 280 Abs. 1 BGB Ersatz des hierdurch entstehenden Schadens verlangen, ...
(1) Verletzt der Schuldner eine Pflicht aus dem Schuldverhältnis, so kann der Gläubiger Ersatz des hierdurch entstehenden Schadens verlangen.
a) Verletzung von Schutzpflichten Definition: Eine Schutzpflicht ist die Pflicht zur Rücksichtnahme auf die Rechte, Rechtsgüter und Interessen des anderen ...
Unter einer Pflichtverletzung versteht man im deutschen Schuldrecht ein Verhalten, wenn ein Schuldner anders handelt als es ihm durch das Schuldverhältnis ...
(1) Verletzt der Schuldner eine Pflicht aus dem Schuldverhältnis, so kann der Gläubiger Ersatz des hierdurch entstehenden Schadens verlangen. Dies gilt ...